Eingeschränkter Hallensport ab 12.08.2021 wieder mit Testpflicht
Liebe Mitglieder,
liebe Übungsleiter*innen und Gruppenverantwortliche,
mit Email vom 11.08.2021 teilt die Stadt Gummersbach folgendes mit:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bezug nehmend auf meine vorangegangen Informationen bzgl. der Nutzung der städtischen Sporthallen und Sportanlagen unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Inzidenzstufe, darf ich Sie nun darüber unterrichten, dass ab Donnerstag, den 12.08.2021, im Oberbergischen Kreis die Inzidenzstufe 2 gilt.
Diese Einstufung hat für die Sportbereich folgende Einschränkungen:
– Kontaktsport ist im Freien mit bis zu 25 getesteten Personen und beliebig vielen genesenen und geimpften Personen zulässig. Drinnen dürfen maximal 12 negativ getestete Personen, aber beliebig viele Genesene und Geimpfte gleichzeitig einen Kontaktsport ausüben, insofern eine Kontaktnachverfolgung durch etwa Teilnehmerlisten sichergestellt ist. Für kontaktfreien Sport gibt es in Inzidenzstufe 2 keine Einschränkungen.
– Zuschauer beim Sport: Im Freien sind bei Sportveranstaltungen bis zu 1.000 Zuschauer erlaubt, allerdings darf die Begrenzung von 33 Prozent der Kapazität der Sportanlage nicht überschritten werden. In geschlossenen Sporthallen darf die maximale Zuschauerzahl von 500 Personen nicht überschritten werden. Außerdem müssen sie negativ getestet sein und dürfen nur nach Schachbrettmuster sitzen.
– Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen von Sportanlagen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, unter Beachtung der allgemeinen Hygieneanforderungen nach § 6 der CoronaSchVO und Einhaltung des Mindestabstandes, ist zulässig.
Die Einhaltung der o.g. Regelungen ist von den Vereinen sicher zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Ira Zettler
Stadt Gummersbach
Demnach sind in JEDEM FALL (ab Schuleintrittsalter) wieder die Vorlage eines Negativtests (bzw. einer Vollimpfung bzw. Genesung) sowie die Führung von Kontakt-/Teilnehmerlisten erforderlich, die durch unsere Übungsleiter*innen und Gruppenverantwortlichen zu kontrollieren / erstellen und dem Vorstand unverzüglich zu bescheinigen / vorzulegen sind.
Über die folgenden Links sind die vom LSB NRW erstellten, aktuell gültigen Sportregeln und Testvorgaben abrufbar.
Die ÜL/Gruppenverantwortlichen legen daher mir (bzw. bzgl. der Handballabteilung dem HCGS-Vorstand) jeweils spätestens am Tag nach der Übungseinheit die bereits im letzten Jahr genutzten Teilnehmerlisten vor, wobei sie die Verantwortung dafür übernehmen, dass die Teilnehmer die aktuell wieder geforderten Nachweise (Negativtest, Genesung oder Vollimpfung) vorgelegt haben.
Die übrigen, allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln – auch in Umkleiden und Duschen – gelten wie im letzten Jahr fort.
Bleibt weiterhin vorsichtig und vor Allem gesund.
Mit sportlichen Grüßen
gez. Kay Wegermann