Hallensport ab 13.06.2021 ohne Testpflicht
Liebe Mitglieder,
liebe Übungsleiter*innen und Gruppenverantwortliche,
ab dem 13.06.2021 sind unsere Hallensportangebote (als Kontaktsport mit bis zu 100 Teilnehmern) ohne Vorlage eines Negativtests (bzw. einer Vollimpfung bzw. Genesung) wieder freigegeben.
Nach heutigem Stand der CoronaSchVO NRW ist in JEDEM FALL jedoch die Führung von Kontakt-/Teilnehmerlisten erforderlich, die durch unsere Übungsleiter*innen und Gruppenverantwortlichen zu erstellen und dem Vorstand unverzüglich vorzulegen sind.
Über die folgenden Links sind die vom LSB NRW erstellten, aktuell gültigen Sportregeln und Testvorgaben abrufbar.
Die ÜL/Gruppenverantwortlichen legen daher mir (bzw. bzgl. der Handballabteilung dem HCGS-Vorstand) jeweils spätestens am Tag nach der Übungseinheit die bereits im letzten Jahr genutzten Teilnehmerlisten vor.
Die übrigen, allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln – auch in Umkleiden und Duschen – gelten wie im letzten Jahr fort.
Auf die Nutzungsmöglichkeit der Hallen in den Sommerferien weise ich besonders hin und rege an, davon im Sinne der lange Verzicht übenden Mitglieder großzügig Gebrauch zu machen.
Bleibt weiterhin vorsichtig und vor Allem gesund.
Mit sportlichen Grüßen
gez. Kay Wegermann