Keine GGG-Nachweispflicht für unter 16-jährige ab dem 23.08.2021
Liebe Mitglieder,
liebe Übungsleiter*innen, Trainer*innen und Gruppenverantwortliche,
gemäß der seit Montag, 23.08.2021, geltenden CoronaSchVO NRW gelten Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Immunisierungs– oder Testnachweis noch eine Schulbescheinigung.
Daher fasse ich nachfolgend die den Sport betreffenden, konkretisierten Regelungen zusammen und teile für unseren TVS die folgenden, ab 23.08.2021 aufgrund der >35-Inzidenz geltenden Vorgaben/Empfehlungen mit:
– | Es gibt keinerlei Personenbeschränkungen mehr für die aktiven TVS-Sportangebote. |
– | Alle aktiven Sportler*innen sowie ÜL*innen, Trainer*innen und Gruppenverantwortlichen unterliegen der GGG-Regel -> Geimpft, Genesen oder Getestet. |
– | Als Geimpft bzw. Genesen gelten alle Personen, die einen entsprechenden Nachweis in schriftlicher oder digitaler Form vorweisen. |
– | Als Getestet gelten alle Personen, die einen maximal 48 Stunden alten PCR- oder Antigen-Test in schriftlicher oder digitaler Form vorweisen. |
– | Alle “Kinder bis zum Schuleintritt“ sind den Getesteten gleichgestellt. |
– | Alle “Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren“ gelten ohne Nachweis/Bescheinigung als Getestete/Immunisierte Schüler*innen. |
– | Ab dem 16. Lebensjahr gelten auch “Schüler*innen mit entsprechender Schulbescheinigung“ als Getestet bzw. Immunisiert. |
– | Im Zweifel ist von bis dato unbekannten Personen / Nichtmigliedern zusätzlich die Identität mittels Vorlage eines Personaldokuments (Ausweis, Führerschein o.ä.) nachzuweisen. |
– | Die Führung von Teilnehmerlisten zur Nachverfolgung von Infektionsketten entfällt. |
– | Jedoch sind die ÜL*innen, Trainer*innen und Gruppenverantwortlichen aller TVS-Angebote verpflichtet, die Einhaltung der vorgenannten GGG-Regeln zu kontrollieren. |
– | Zur diesbezüglichen Absicherung unserer ÜL*innen, Trainer*innen und Gruppenverantwortlichen empfehle ich die Führung der diesen separat übersandten GGG-Liste für jede Übungs-/Trainingseinheit. |
– | Den ÜL*innen, Trainer*innen und Gruppenverantwortlichen ist es dabei freigestellt, die ggfls. geführten GGG-Listen selbst datenschutzkonform aufzubewahren oder dem TVS- bzw. für die Handballabteilung dem HCGS-Vorstand zur datenschutzgerechten Verwahrung/Verarbeitung zu übergeben. |
Sobald sich weitere Änderungen ergeben, werden diese hier unverzüglich kommuniziert.
Die übrigen, allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln – auch in Umkleiden und Duschen – gelten wie im letzten Jahr fort.
Bleibt bitte weiterhin vorsichtig und vor Allem gesund.
Mit sportlichen Grüßen
gez. Kay Wegermann